Bei einer elektrifizierten Flotte geht es nicht nur um Energiekosten. Für berechtigte rein batterieelektrische Fahrzeuge, die an nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten geladen werden, kann jährlich eine pauschale Strommenge für den Fuhrpark geltend gemacht werden. Ein fester Auszahlungsbetrag ist dabei nicht garantiert: Die Höhe hängt von der Marktlage, dem jeweiligen Anbietermodell und der Fahrzeugklasse ab. Dieser Beitrag zeigt, welche Fahrzeuge berechtigt sind, wer als Halter gilt, wie die jährliche Beantragung abläuft, welche Fristen 2026 gelten und was die gesetzlichen Änderungen vom Juni 2026 für Ihre Planung bedeuten.
Das Wichtigste in Kürze
Für die fahrzeugbezogene Pauschale bei nicht öffentlichem Laden sind grundsätzlich rein batterieelektrische Fahrzeuge berechtigt, die in Deutschland zugelassen sind.
Entscheidend ist der in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Halter, nicht zwingend der Eigentümer oder Leasinggeber.
Der Anspruch auf die fahrzeugbezogene Pauschale gilt pro Verpflichtungsjahr und muss jedes Jahr neu geltend gemacht werden.
Die gesetzliche Einreichfrist beim Umweltbundesamt (UBA) für Anträge zur fahrzeugbezogenen Pauschale bei nicht öffentlichem Laden endet am 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres.
Die Auszahlung ist nicht gesetzlich fixiert, sondern hängt von der Marktlage, Anbieter, Gebühren und Zeitpunkt ab.
Die gesetzliche Minderungsquote liegt 2026 bei 12 %; die vierfache Anrechnung von Strom für bestimmte schwere batterieelektrische Nutzfahrzeuge und Busse der Klassen N3 und M3 greift erst ab 2027.
Was ist die THG-Quote und warum ist sie für Fuhrparks relevant?
Die THG-Quote ist eine gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen: Sie müssen die Treibhausgasintensität ihrer Kraftstoffe schrittweise senken. Strom, der im Straßenverkehr genutzt wird, kann auf diese Minderungspflicht angerechnet werden. Genau hier kommt Ihr Fuhrpark ins Spiel.
Sind Sie als Halter berechtigter rein batterieelektrischer Fahrzeuge eingetragen, kann für das nicht öffentliche Laden die jeweils zugeordnete Strommenge vom UBA bescheinigt und anschließend übertragen werden. In der Praxis erfolgt dies häufig über einen THG-Dienstleister, der die Mengen bündelt und verkauft. Für Fuhrparkverantwortliche ist das keine Kaufprämie, sondern ein möglicher wiederkehrender Erlös, der zur Senkung der effektiven Flottenkosten beitragen kann. Bei größeren Flotten kann die THG-Quote damit ein relevanter Faktor in der jährlichen Budgetplanung sein.
Maßgeblich ist nicht der Fuhrpark als Ganzes: Der eingetragene Halter macht die fahrzeugbezogene Pauschale für jedes berechtigte rein batterieelektrische Fahrzeug einzeln geltend.
Wie funktioniert der THG-Quotenhandel?
Von der Erfassung Ihres E-Transporters bis zur Auszahlung verläuft der Prozess typischerweise in fünf Schritten:
Schritt | Wer handelt | Was passiert |
|---|---|---|
1 | Halter des Fahrzeugs | Berechtigte BEV werden erfasst und mit der Zulassungsbescheinigung Teil I nachgewiesen |
2 | THG-Dienstleister | Berechtigte Fahrzeuge werden gebündelt und die entsprechenden Strommengen beim UBA zur Bescheinigung eingereicht |
3 | Umweltbundesamt | Die anrechenbaren Strommengen und die berechneten Treibhausgasemissionen werden bescheinigt |
4 | THG-Dienstleister und Quotenverpflichteter | Die Mengen werden am Markt an ein quotenverpflichtetes Unternehmen übertragen |
5 | Eingetragener Halter | Die vereinbarte Prämie wird ausgezahlt |
Wichtig: Das UBA bescheinigt die anrechenbaren Werte, legt aber keine Prämie fest und zahlt keine aus. Der Preis für die übertragenen Mengen entsteht im Handel zwischen dem THG-Dienstleister und dem quotenverpflichteten Unternehmen. Die konkrete Auszahlung richtet sich nach dem vereinbarten Anbietermodell.
Was hat sich bei der THG-Quote 2026 geändert?
Das zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote wurde im Juni 2026 verkündet. Die Reform ist damit kein Entwurf mehr, sondern geltendes Recht. Für 2026 liegt die gesetzliche Minderungsquote bei 12 %; bis 2040 steigt sie schrittweise auf 65 %. Für Fuhrparks ist das grundsätzlich relevant, da eine höhere Verpflichtung die Nachfrage nach anrechenbaren Mengen beeinflussen kann.
Neu geregelt ist außerdem die Anrechnung von Strom für bestimmte schwere batterieelektrische Nutzfahrzeuge und Busse der Klassen N3 und M3: Diese Strommengen werden ab 2027 vierfach angerechnet. Für das Verpflichtungsjahr 2026 gilt diese Vervierfachung noch nicht. Bei Wirtschaftlichkeitsrechnungen für E-Lkw oder batterieelektrische Busse dieser Fahrzeugklassen sollte die Vierfachanrechnung daher nur für Zeiträume ab 2027 berücksichtigt werden.
Welche Fahrzeuge im Fuhrpark sind für die THG-Quote berechtigt?
Einen pauschalen Quotenanspruch für „den Fuhrpark“ gibt es nicht. Bei der fahrzeugbezogenen Pauschale wird jedes Fahrzeug einzeln betrachtet. Für die Pauschale kommen rein batterieelektrische Fahrzeuge mit deutscher Zulassung in Betracht. Fahrzeuge mit anderen Antriebsarten sind dafür nicht berechtigt.Andere Antriebsarten sind beim fahrzeugbezogenen Anspruch in der Regel nicht berechtigt.
E-PKW, E-Transporter, E-LKW und E-Busse
Für rein batterieelektrische Fahrzeuge werden je nach Fahrzeugklasse unterschiedliche Schätzwerte zugrunde gelegt. Dies gilt unter anderem für E-PKW, leichte Nutzfahrzeuge, schwere E-LKW und E-Busse. Kalkulieren Sie deshalb nicht mit einem einheitlichen Prämienwert für die gesamte Flotte.
Antrieb / Fahrzeugtyp | Fahrzeugbezogene THG-Quote | Hinweis für den Fuhrpark |
|---|---|---|
E-PKW (BEV) | Ja | Schätzwert für die Fahrzeugklasse M1 |
E-Transporter / leichte Nutzfahrzeuge (BEV) | Ja | Eigener Schätzwert für die Fahrzeugklasse N1 |
E-LKW (BEV) | Ja | Eigene Schätzwerte für die Klassen N2 und N3; Faktor-4-Anrechnung für bestimmte schwere Nutzfahrzeuge der Klasse N3 erst ab 2027 |
E-Busse (BEV) | Ja | Eigener Schätzwert für die Klasse M3; Faktor-4-Anrechnung für M3 erst ab 2027 |
Plug-in-Hybride | Nein | Fahrzeug ist nicht rein batterieelektrisch |
Verbrenner (Benzin, Diesel, Gas) | Nein | Keine Berechtigung für die fahrzeugbezogene Pauschale |
Wer die Elektrifizierung gerade plant oder ausweitet, findet in unserem Beitrag zur Umstellung des Fuhrparks auf Elektromobilität weitere Informationen zu Beschaffung, Ladeinfrastruktur und Umsetzung.
Plug-in-Hybride und Verbrenner
Hier ist die Lage eindeutig: Plug-in-Hybride und Verbrenner sind für die fahrzeugbezogene Pauschale nicht berechtigt. Das Fahrzeug muss rein batterieelektrisch angetrieben sein. Ein hoher elektrischer Fahranteil im Alltag ändert daran nichts.
Leasingfahrzeuge, Mietwagen und Mitarbeiterfahrzeuge
Entscheidend ist, wer in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halter eingetragen ist. Bei einem Leasingfahrzeug kann Ihr Unternehmen die fahrzeugbezogene Pauschale geltend machen, wenn es als Halter eingetragen ist. Ist hingegen der Leasinggeber, der Mietwagenanbieter oder ein Mitarbeiter als Halter eingetragen, begründet das Fahrzeug keinen Anspruch für Ihr Unternehmen.
Maßgeblich für die fahrzeugbezogene Pauschale ist der in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Halter.
Prüfen Sie bei Miet-, Leasing- und Mitarbeiterfahrzeugen daher immer zwei Punkte: den Haltereintrag und die Frage, ob die fahrzeugbezogene Pauschale für das laufende Jahr bereits geltend gemacht wurde. Bei Gebrauchtfahrzeugen und Halterwechseln kann es sonst zu Doppelanträgen kommen.
THG-Quote für den Fuhrpark beantragen: So läuft es ab
Der Ablauf ist überschaubar. Die eigentliche Arbeit liegt in der Vollständigkeit: aktuelle Liste berechtigter Fahrzeuge, korrekte Halterdaten, vollständige Dokumente, eingehaltene Fristen sowie die Prüfung von Zugängen, Abgängen und Halterwechseln.
1. Berechtigten E-Fahrzeugbestand ermitteln
Listen Sie alle rein batterieelektrischen Fahrzeuge mit Fahrzeugklasse, Kennzeichen, eingetragenem Halter, Zugangs- oder Rückgabedatum und THG-Status des laufenden Jahres. Leasing- und Gebrauchtfahrzeuge markieren Sie zur Prüfung.
2. Zulassungsbescheinigungen zentral sammeln
Nachgewiesen wird der Anspruch auf die fahrzeugbezogene Pauschale über die Zulassungsbescheinigung Teil I. Legen Sie gut lesbare digitale Kopien am Fahrzeugdatensatz ab. So fällt auf, wenn bei einem Neuzugang das Dokument fehlt und das Fahrzeug im Jahresantrag nicht berücksichtigt werden kann.
3. THG-Dienstleister auswählen und Fahrzeuge einreichen
Fuhrparks arbeiten in der Regel mit einem Dienstleister: Er bündelt die Mengen, reicht die Unterlagen beim UBA ein und wickelt den Verkauf ab. Vergleichen Sie bei größeren Flotten Mengenkonditionen, Upload-Prozess, Auszahlungsmodell, Vertragslaufzeit und Betreuung der Fahrzeugklassen, nicht nur den beworbenen Betrag pro Fahrzeug.
4. Frist für die THG-Quote 2026 beachten
Einreichungen zur Anrechnung des nicht öffentlichen Ladens bei rein batterieelektrischen Fahrzeugen sind bis zum Ablauf des 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres möglich. Dienstleister setzen häufig frühere interne Annahmefristen, um die Unterlagen rechtzeitig verarbeiten zu können.
Die gesetzliche Frist ist der 15. November. Ihr Dienstleister braucht die Unterlagen meist deutlich früher.
Tragen Sie deshalb zwei Termine in den Fuhrparkkalender ein: die Annahmefrist des Anbieters und die gesetzliche Frist.
Wie hoch ist die THG-Prämie für einen Fuhrpark?
Eine gesetzlich festgelegte Auszahlung gibt es nicht. Die THG-Prämie im Fuhrpark ergibt sich aus bescheinigter Strommenge, Fahrzeugklasse, Preisniveau im THG-Quotenhandel, Anbietermodell, Gebühren und Verkaufszeitpunkt. Konkrete Euro-Beträge sollten deshalb immer als Momentaufnahme zum jeweiligen Zeitpunkt behandelt werden, nicht als Zusage.
THG-Prämie für mehrere Fahrzeuge berechnen
Für eine erste Einschätzung reicht eine einfache Rechnung:
Anzahl berechtigter Fahrzeuge je Klasse × aktuelle Nettoauszahlung des Anbieters für diese Klasse = indikativer Jahreserlös der Flotte
Rechnen Sie PKW, leichte Nutzfahrzeuge und schwere Fahrzeuge getrennt und addieren Sie erst am Ende. 40 E-PKW, 12 E-Transporter und 3 E-LKW ergeben also drei Teilsummen**, jeweils auf Grundlage des aktuellen Angebots und nur zur Orientierung.
Festprämie oder Flexprämie: Was ist für Fuhrparks sinnvoll?
Kriterium | Festprämie | Flexprämie |
|---|---|---|
Planbarkeit | Betrag steht bei Vertragsschluss fest | Ergebnis steht erst nach dem Verkauf fest |
Marktchance | Von steigenden Marktpreisen profitiert der Fuhrpark in der Regel nicht | Höhere Marktpreise können je nach Modell weitergegeben werden |
Marktpreisrisiko | Liegt in der Regel beim Anbieter | Liegt je nach Modell beim Fuhrpark |
Passt zu | Fuhrparks mit festen Budgetvorgaben | Flotten, die Schwankungen tragen können |
Achten Sie zusätzlich auf Anbietergebühr, Vertragslaufzeit, automatische Verlängerung, Kündigungsfrist und Mengenkonditionen. Bei großen Flotten können diese Details einen erheblichen Einfluss auf das Nettoergebnis haben.
THG-Quote für Ladepunkte im Unternehmen
Öffentliches und nicht öffentliches Laden werden getrennt behandelt. Die fahrzeugbezogene Pauschale gemäß § 7 der 38. BImSchV gilt für das nicht öffentliche Laden berechtigter rein batterieelektrischer Fahrzeuge, die auf den jeweiligen Halter zugelassen sind. Strom, der an öffentlich zugänglichen Ladepunkten abgegeben wird, kann gemäß § 6 der 38. BImSchV anhand der gemessenen Strommengen gemeldet werden. Beide Verfahren können unter den jeweiligen Voraussetzungen genutzt werden. Halten Sie die Ansprüche und die zugehörigen Nachweise getrennt, um eine Doppelanrechnung zu vermeiden.
Nicht-öffentliche Ladepunkte: Fahrzeugpauschale statt einzelner kWh
Für den Anspruch auf die fahrzeugbezogene Pauschale müssen Sie nicht jede Kilowattstunde am Betriebshof oder an der Wallbox zu Hause messen. Jedem berechtigten rein batterieelektrischen Fahrzeug wird eine pauschale Strommenge zugeordnet; diese behördlich festgelegten Schätzwerte unterscheiden sich je Fahrzeugklasse. Für Fuhrparks ist das praktisch, weil die Zulassungsbescheinigung Teil I als Nachweis dient und keine Messdaten der Ladeinfrastruktur erforderlich sind.
Öffentliche Ladepunkte: THG-Quote über gemessene Strommengen
Betreiben Sie öffentlich zugängliche Ladepunkte, können Sie die gemessenen Strommengen in einem separaten Verfahren einreichen. Dafür gilt eine andere Frist: der 28. Februar des Folgejahres. Für UBA-Anträge ab dem17. April 2026 fallen zudem Verwaltungsgebühren an. Führen Sie diese Dokumentation getrennt von der Fahrzeugliste, damit Fristen und Nachweise klar getrennt bleiben.
Worauf sollten Fuhrparks bei einem THG-Anbieter achten?
Diese Checkliste kann bei der Auswahl eines THG-Anbieters helfen:
Prämienmodell: Fest- oder Flexprämie und transparente Erläuterung des Modells
Nettobetrag: was nach Gebühren und Abzügen tatsächlich ankommt
Auszahlungszeitpunkt: nach Einreichung, nach Ausstellung der Bescheinigung oder nach Verkauf
Vertrag: Laufzeit, automatische Verlängerung, Kündigungsfrist
Datensicherheit: Umgang mit Halter- und Fahrzeugdaten
Prozess für viele Fahrzeuge: Sammel-Upload oder API statt Einzelerfassung
Bestandsveränderungen: wie Zugänge, Abgänge und Halterwechsel im Jahr abgebildet werden
Doppelanträge: wie der Anbieter mit bereits geltend gemachten Pauschalen und Halterwechseln umgeht
Fahrzeugklassen: Betreuung für PKW, leichte Nutzfahrzeuge, E-LKW und E-Busse
Support: feste Ansprechperson für gemischte Flotten
Vergleichen Sie die Gesamtkosten des Prozesses, nicht nur den beworbenen Betrag pro Fahrzeug. Berücksichtigen Sie dabei je nach Flottengröße auch den internen Verwaltungsaufwand für die Erfassung und Einreichung der Fahrzeuge.
THG-Quote im Fuhrpark: typische Fehler vermeiden
Neu zugegangene BEV werden nicht rechtzeitig berücksichtigt und fallen aus dem Jahresantrag.
Bei Leasingfahrzeugen wird ohne Prüfung des Haltereintrags von einem Anspruch des Unternehmens ausgegangen.
Nach einem Halterwechsel wird die fahrzeugbezogene Pauschale für dasselbe Fahrzeug im gleichen Jahr zweimal geltend gemacht.
Der interne Annahmeschluss des Dienstleisters wird übersehen, weil nur der 15. November im Kalender steht.
Budgets werden mit veralteten Prämienannahmen aus dem Vorjahr geplant.
Die Verfahren und Nachweise für öffentliche Ladepunkte und die fahrzeugbezogene Pauschale werden nicht getrennt.
Die Prämie wird als garantierter, fixer Ertrag behandelt.
Als jährliche Routine eingeplant, lässt sich der Prozess besser steuern und rechtzeitig vorbereiten.


