Zulässiges Gesamtgewicht eines Lkw: Maximale Anhängelast, gesetzliche Grenzwerte & Strafen
Das zulässige Gesamtgewicht eines Lkw ist ein zentrales Thema für Fahrerinnen und Fahrer, Fuhrparkmanager*innen sowie Logistikunternehmen. Es legt fest, wie viel Gewicht ein Fahrzeug inklusive Ladung, Fahrer- und Beifahrer*innen sowie ggf. einem Anhänger maximal auf die Straße bringen darf, ohne gegen gesetzliche Vorschriften zu verstoßen. Die Einhaltung dieser Grenzen ist entscheidend für die Verkehrssicherheit, den Erhalt der Straßeninfrastruktur und die Vermeidung hoher Bußgelder.
In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zum maximalen Gewicht eines Lkw: von den Grundlagen über gesetzliche Grenzwerte sowie die maximale Anhängelast bis zur Berechnung von Überladung und den Konsequenzen bei Verstößen. Außerdem geben wir Tipps, wie sich Bußgelder vermeiden lassen und die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht werden kann.
Das Wichtigste im Überblick
Das zulässige Gesamtgewicht eines Lkw, inklusive Fahrzeug, Fahrer und Ladung, ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach Anzahl der Achsen, Anhänger und Sondergenehmigungen, um Verkehrssicherheit und Infrastruktur zu schützen
Fahrer*innen und Unternehmen müssen die zulässige Gesamt- und Anhängelast einhalten, da bereits geringe Überladungen ab zwei Prozent Bußgelder, Punkte und ggf. Fahrverbote nach sich ziehen
Die genaue Berechnung von Leergewicht, Zuladung und Achslasten sowie die Nutzung von Bord- oder Kontrollwaagen minimiert Risiken, schützt Fahrzeuge und Straßen und vermeidet Strafen
Gesetzliche Grenzwerte für das zulässige Lkw-Gesamtgewicht
Die wichtigsten Grenzwerte für das zulässige Gesamtgewicht eines Lkw sind in der StVZO (§ 34) festgelegt. Demnach dürfen Lkw mit bis zu zwei Achsen (außer Omnibusse) in Deutschland ein zulässiges Gesamtgewicht von höchstens 18 t aufweisen. Bei mehr als zwei Achsen liegt die Höchstgrenze bei 25 t (bzw. 26 t bei Luftfederung oder Doppelachslast). Bei vier oder mehr Achsen gilt für den Lkw ein zulässiges Gesamtgewicht von 32 t. Diese Werte können bei einzelnen Bauarten geringfügig variieren.
Zusätzlich gelten Vorschriften für Fahrzeugkombinationen, also Sattelzüge bzw. Lastzüge mit Anhänger. Für 4-Achsen-Kombinationen (zum Beispiel zweiachsiges Zugfahrzeug mit Anhänger) sind bis zu 36 t zulässig. Bei bestimmten Sattelzug-Bauarten können es sogar 38 t sein, etwa bei großem Achsstand und Luftfederung. Kombinationen mit mehr als vier Achsen sind bis 40 t erlaubt. In Sonderfällen (nach § 70 StVZO) dürfen Sattelzüge sogar bis zu 44 t erreichen.
Das jeweils zulässige Gesamtgewicht ist im Fahrzeugschein des Lkw (Zulassungsbescheinigung Teil I) zu finden. Die genannten Grenzwerte für Anhänger- und Fahrzeuggewicht sind innerhalb der EU abgestimmt (Richtlinie 96/53/EG) und gelten auch in Deutschland, wobei kleinere Änderungen bei Spezialtransporten und landwirtschaftlichen Fahrzeugen möglich sind. Die strengen Vorgaben für das Lkw-Maximalgewicht dienen sowohl der Sicherheit im Straßenverkehr als auch dem Schutz der Infrastruktur, insbesondere von Straßen und Brücken.
Gesetzliche Grenzwerte und Gesamtgewicht von Lkw in der Tabelle
LKW-Typ | Maximal zulässiges Gesamtgewicht | Hinweis |
|---|---|---|
2-Achser | 18 t | Ohne Anhänger |
3-Achser | 25 t (26 t mit Luftfederung/Doppelachse) | Ohne Anhänger |
4-Achser | 32 t | Ohne Anhänger |
4-Achser | 36 t | Mit Anhänger |
Sattelzug (Standard) | 40 t | |
Spezielle Transporte | bis 44 t | Genehmigung erforderlich (§ 34 Abs. 6a StVZO) |
Gut zu wissen: Es gibt unter anderem bei der Überladung von Lkw mit 40 t eine Toleranz von etwa zwei Prozent, um Ungenauigkeiten der Wiegevorrichtungen auszugleichen. Das bedeutet, dass ein entsprechender Lkw bei einer Messung bis zu 40,8 Tonnen wiegen darf, ohne dass sofort rechtliche Konsequenzen drohen.
Diese Toleranz ist rein messtechnisch zu verstehen und entbindet Fahrer*in oder Unternehmer nicht von der Pflicht, das Fahrzeug grundsätzlich im zulässigen Rahmen zu beladen. Überschreitungen oberhalb dieser Toleranz gelten als Ordnungswidrigkeit und können zu Bußgeldern, Auflagen oder der Anordnung der Entladung führen. Die Einhaltung der Vorgaben trägt auch dazu bei, die Flottenkosten unter Kontrolle zu halten.
Diese gesetzlichen Vorgaben stellen sicher, dass weder der Lkw noch der Anhänger überlastet werden, was die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht. Bei der Überladung eines Lkw handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Nicht eingehaltene Gewichtsgrenzen können neben hohen Bußgeldern sogar das Verbot der Weiterfahrt nach sich ziehen.

Maximale Gewichte & Zuladung beim Lkw in Deutschland
Das zulässige Gesamtgewicht eines Lkw setzt sich immer aus seinem Leergewicht, also dem Fahrzeug im Betriebszustand inkl. Fahrer*in, sowie dem Gewicht der Ladung zusammen. In den Fahrzeugpapieren sind Leergewicht und zulässige Gesamtmasse vermerkt. Die Differenz ergibt die maximale Zuladung des Lkw. Wenn man das Leergewicht eines Lkw kennt, lässt sich die Restkapazität bestimmen. Vor jeder Fahrt ist ein Blick in die Papiere daher unerlässlich.
Wie viel wiegt ein Lkw? Und wie viele Tonnen kann ein Lkw laden? Ein moderner 7,5-Tonnen-Lkw hat in der Regel ein Leergewicht von rund 4,5 bis 5,5 Tonnen, sodass etwa zwei bis drei Tonnen Zuladung möglich sind. Ein normaler 3-Achser mit 25 t zulässigem Gesamtgewicht bringt rund 12 bis 13 t Nutzlast bei einem Leergewicht von ca. 12 Tonnen. Die maximale Zuladung eines Lkw mit 40 t liegt meist bei etwa 27 Tonnen, weil große 40-Tonnen-Sattelzüge im unbeladenen Zustand etwa 13 Tonnen wiegen.
Heißt: Je höher das zulässige Gesamtgewicht, desto größer die mögliche Zuladung, wobei die Grenzen zu beachten sind. Also wie viel kann ein Lkw laden? Zur Ladungsberechnung ziehen die Fahrer*innen daher das Leergewicht vom zulässigen Gesamtgewicht ab. Das Ergebnis ist die maximale Zuladung. Aufgepasst: Jeder Lkw hat seine Besonderheiten, wobei Aufbau und Zubehör (z. B. Hebebühne, Fahrerkabine, Hilfsaggregate) das Leergewicht erhöhen können.
Die Angaben im Fahrzeugschein sind verbindlich. Vor jeder Fahrt sollte die Fahrer*innen im Zweifel nachwiegen, etwa auf fest installierten Waagen an Rastanlagen oder die integrierte Bord-Waage nutzen, um das maximale Gewicht des Lkw nicht zu überschreiten und eine Überladung rechtzeitig zu erkennen. Denn jede Tonne Ladung, die zum Gesamtgewicht des Lkw beiträgt, wirkt sich auf das Fahrverhalten und die Sicherheit aus. Die regelmäßige und zuverlässige Flottenwartung ist unerlässlich.
Was bedeutet maximale Anhängelast? Die maximale Anhängelast eines Lkw ist das Höchstgewicht, das ein Zugfahrzeug ziehen darf, inklusive der Ladung im Anhänger. Sie ist im Fahrzeugschein zu finden und wurde vom Fahrzeughersteller festgelegt, abhängig von Motorleistung, Bremsanlage und Fahrwerkskomponenten. Die Einhaltung der Anhängelast ist entscheidend für die Sicherheit und Bremswirkung.
Bußgelder vermeiden: Überladung berechnen & erkennen
Fahrer*innen und Unternehmen können einer Strafe bei Überladung des Lkw umgehen, indem sie die zulässigen Werte genau einhalten. Vor Fahrtbeginn muss jeder Lkw-Fahrer die im Fahrzeugschein eingetragene Gesamtmasse kennen und seine Ladeplanung daran ausrichten. Vor allem bei Neubeladung oder längeren Transporten sollte die Masse regelmäßig kontrolliert werden. Praktisch: Moderne Lkw verfügen über integrierte Bordwaagen, die das aktuelle Gewicht anzeigen; diese gilt es zu nutzen.
Wie kann die Überladung eines Lastkraftwagens festgestellt werden? Nicht immer steht eine Waage zur Verfügung, um das zulässige Gesamtgewicht direkt zu prüfen. Deshalb ist es oft notwendig, eine mögliche Überladung des Lkw zu berechnen. Dazu wird zunächst die maximal erlaubte Zuladung ermittelt, indem das Leergewicht des Fahrzeugs vom zulässigen Gesamtgewicht abgezogen wird. Anschließend kann anhand der Frachtpapiere das Gewicht der Ladung ermittelt werden. Aus der Differenz zur zulässigen Zuladung lässt sich die Unter- oder Überladung berechnen.
Die Toleranzen sind gering: Schon ab einer Überschreitung von zwei Prozent des zulässigen Gesamtgewichts liegt in Deutschland ein Verstoß vor. Anders als bei Pkw (wo oft fünf Prozent „Kulanz“ gelten) führt schon eine geringfügige Lkw-Überladung zur Strafe. Die Fahrer*innen sollten sich deshalb genau an die offiziellen Angaben in den Fahrzeugpapieren halten. Für jeden Lkw über 3,5 Tonnen ist schon eine geringe Überladung (zum Beispiel mehr als 500 Kilogramm bei 25 t zulässigem Gesamtgewicht) nicht zulässig.
Für jeden Lkw über 3,5 Tonnen ist schon eine geringe Überladung (zum Beispiel mehr als 500 Kilogramm bei 25 t zulässigem Gesamtgewicht) nicht zulässig und hat eine Strafe zur Folge.
Auch die Verteilung der Last auf die Achsen ist wichtig, um gefährliche Achsüberlastungen zu vermeiden. Daher sollte die Ladung so platziert werden, dass jede Achslast die erlaubten Einzel- und Doppelachsen-Grenzwerte einhält (siehe § 34 StVZO). Bei grenzwertigen Beladungen ist eine präzise Waage zu nutzen, etwa Prüfstände an Autobahn-Raststätten. Wichtig: Das zulässige Gesamtgewicht eines Gespanns berechnet sich durch die Addition des zulässigen Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs und des zulässigen Gesamtgewichts des Anhängers.
Grundsätzlich gilt: Nach der Fahrt oder bei jeder Kontrolle hält man die eingetragenen Daten der Zulassungsbescheinigung (Leergewicht, Achslasten) bereit. Fehlen diese oder macht das Ladegut unklare Gewichtsverhältnisse, sollte eher weniger geladen oder umverteilt werden. Das Ziel ist immer, das zulässige Gesamtgewicht des Lkw einzuhalten. Wer diese Maßnahmen beachtet, minimiert das Risiko eines Bußgeldes.
Strafen & Bußgelder bei Überladung eines Lkw in Deutschland
Wer mit einem überladenen Lkw erwischt wird, muss mit Bußgeldern und Punkten rechnen – und zwar sowohl der Fahrer bzw. die Fahrerin als auch der Halter des Fahrzeugs. Für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sieht der Bußgeldkatalog eine gestaffelte Strafe bei Überladung vor, die mit steigendem Prozentsatz anwächst.
Überladung von Lkw: Tabelle für Bußgeld und Punkte
Überladung gegenüber zulässigem Gesamtgewicht | Bußgeld / Punkte Fahrer | Bußgeld / Punkte Halter |
|---|---|---|
2 bis 3 % | 30 € | 35 € |
> 5 bis 10 % | 80 € + 1 Punkt | 140 € + 1 Punkt |
>10 bis 15 % | 110 € + 1 Punkt | 235 € + 1 Punkt |
> 15 bis 20 % | 140 € + 1 Punkt | 285 € + 1 Punkt |
> 20 bis 25 % | 190 € + 1 Punkt | 380 € + 1 Punkt |
> 25 bis 30 % | 285 € + 1 Punkt | 425 € + 1 Punkt |
>30 % | 380 € + 1 Punkt | 425 € + 1 Punkt |
Schon bei einer Überladung von mehr als fünf Prozent erhalten sowohl Fahrer*in als auch Halter jeweils einen Punkt. Je höher die Überladung, desto höher fallen auch die Bußgelder für die Überladung aus. Im Falle einer Überladung ist die Strafe allerdings nicht die einzige Folge: Je nach Höhe der Überladung kann die Weiterfahrt mit sofortiger Wirkung untersagt werden, bis der Lkw sein zulässiges Gesamtgewicht wieder erreicht hat.
Wichtig: Fahrer*in und Halter haften gleichermaßen. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM, ehemals BAG) weist darauf hin, dass bei Gewichtskontrollen beide Sanktionen erhalten. Jeder Verstoß wird getrennt bewertet. Neben Punkten und Geldbußen kann im Wiederholungsfall auch der Führerscheinentzug drohen, besonders wenn vorsätzlich überladen wurde.
Fazit: Das zulässige Gesamtgewicht eines Lkw hat seinen Sinn
Die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts eines Lkw dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer. Überladene Lastwagen sind erheblich schwerer zu steuern und reagieren träge, ihr Bremsweg verlängert sich deutlich. Sie belasten Reifen, Achsen und Fahrgestell übermäßig und stellen somit ein hohes Sicherheitsrisiko dar. Zudem gefährden sie die Verkehrsinfrastruktur: Überladene Fahrzeuge schädigen insbesondere Brücken und Straßen deutlich stärker.
Die gesetzlich festgesetzten Grenzwerte für Gesamt- und Anhängelast sind also keineswegs willkürlich, sondern resultieren aus praktischen Sicherheits- und Haltbarkeitsaspekten. Wer sie beachtet, trägt zur Verkehrssicherheit und zum Umweltschutz bei. Zugleich erspart er sich erhebliche Kosten und Ärger – Bußgelder und Punkte sind in der Regel einfach vermeidbar, wenn Lkw korrekt beladen werden.
Der Inhalt dieses Artikels stammt aus verschiedenen Quellen. Die Informationen können sich ändern. Es ist wichtig, dass Sie Ihre eigene Flotte und Ihre eigenen Anforderungen kennen. Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Regulierungsberatung bzw. -empfehlung dar.
